Zertifizierte Qualität

Immer für Sie da:
Thomas Weil, Steuerberater
Melanie Herr, Steuerberaterin
Tel.: 0 70 51 / 93 62 – 60

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Montag – Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Das DStV-Qualitätssiegel & die DIN EN ISO 9001

In Deutschland gibt es für Steuerberater die Möglichkeit ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS) durch die DIN EN ISO 9001 und das Siegel des Deutschen Steuer­be­ra­ter­verbands (DStV) zertifizieren zu lassen. Die DIN EN ISO 9001 ist eine internationale Norm, die allgemeingültige Anforderungen rund um das QMS branchenunabhängig definiert und weltweit gültig ist. Ihr Ziel ist es, durch klare Standards zu definierten Prozessen die Qualität von Dienstleistungen und Kundenprozessen nachhaltig zu sichern sowie die Ansprüche und Erwartungen aller Interessensgruppen zu Erfüllen.

Wir arbeiten qualitätsbewusst und zu fairen Konditionen. Das bestätigen uns unsere langjährigen Mandanten immer wieder gerne, aber auch unser DStV-Qualitätssiegel sowie unser Qualitätsmanagement-Zertifikat DIN EN ISO 9001 beweist, dass „die Kanzlei einem bundesweit einheitlich hohen Qualitätsstandard entspricht“. 

Von rund 85.000 Steuerberaterinnen und Steuerberatern in Deutschland sind aktuell etwa 700 Kanzleien ISO 9001:2015-zertifiziert.

Wir sind stolz, Teil dieser exklusiven Gruppe zertifizierter Steuerkanzleien zu sein – für uns heißt das auch, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Durch die ständige Anpassung und Optimierung unserer Arbeits- und Beratungsprozesse und durch unsere freiwilligen Qualitätssicherungsmaßnahmen war die Erweiterung unserer Zertifizierung durch den Steuerberaterverband um die ISO-Richtlinien 9001:2015 nur der nächste logische Schritt. 

Aus unserer Sicht gibt es hier viele Vorteile: Sie als unser Mandant können sicher sein, dass wir professionell arbeiten, auf dem neuesten Stand sind und unser Team sich laufend weiterentwickelt. Durch eine professionelle Berufsausbildung und ständige fachliche Weiterbildung unterstützen wir diesen Prozess. Die Zertifizierung bestätigt uns, dass wir unserem hohen Anspruch gerecht werden.

Die Digitale DATEV-Kanzlei

Bereits seit einigen Jahren arbeiten wir daran die Prozesse in unserer Kanzlei und auch bei unseren Mandanten an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. Die DATEV eG vergibt an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandantinnen und Mandanten auffallen, das Label Digitale DATEV-Kanzlei. Anhand jährlich definierter Kriterien in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn wird der Grad der Digitalisierung ermittelt. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date und am Puls der Zeit sind. 

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und Unterstützung bei der Umstellung auf digitale Prozesse in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn konnten wir bereits bei einigen unserer Mandanten die digitalen Prozesse in den Alltag integrieren. Daher war es uns ein Anliegen das Label Digitale DATEV-Kanzlei zu erhalten.

Durch die Digitalisierung der Prozesse sehen wir viele Vorteile: administrative Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen werden reduziert, manuell erzeugte Fehler werden ausgeschlossen, elektronische Erfassung und Verwaltung von Lohndaten.

Sie als unser Mandant können sicher sein, dass wir Sie bei der Umsetzung von digitalen Prozessen unterstützen und als kompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen. Die Zertifizierung bestätigt uns, dass wir im Bereich der Digitalisierung up to date sind und mit der Zeit gehen.

Gerne – hier eine ausführlichere, gut verständliche Version, die sich für eine Homepage eignet:

Geldwäscheprävention nach GwG 

Dieses Siegel zeigt, dass unser Unternehmen alle wesentlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) erfüllt und aktiv Maßnahmen ergreift, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Dazu gehören unter anderem:

  • Eine umfassende Risikoanalyse (§ 5 GwG): Wir prüfen regelmäßig, welche Risiken in unserem Geschäftsbereich bestehen und wie wir diese wirksam reduzieren können.

  • Interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG): Wir haben klare interne Prozesse und Kontrollen eingeführt, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu melden.

  • Einhaltung der Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG): Wir identifizieren unsere Vertragspartner korrekt und überwachen Geschäftsbeziehungen sorgfältig.

  • Benennung eines Geldwäschebeauftragten: Wenn gesetzlich erforderlich, haben wir eine verantwortliche Person bestimmt, die alle Maßnahmen koordiniert und überwacht.

  • Regelmäßige Schulungen: Unsere Mitarbeitenden werden geschult und für das Thema sensibilisiert, damit sie Risiken erkennen und richtig handeln können.

Voraussetzung für den Erhalt des Siegels ist eine vollständige und rechtskonforme GwG-Dokumentation, die stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand geführt wird.

Damit geben wir unseren Kundinnen und Kunden die Sicherheit, dass wir verantwortungsbewusst handeln und höchste Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche einhalten.